
können einen individuellen Termin mit uns vereinbaren: 0841 93 31 50
Aktuelles
Notar-Termine setzen in der Regel Ihre persönliche Anwesenheit voraus. Unter Umständen kann eine Beurkundung auch unter dem Vorbehalt der Nachgenehmigung oder aufgrund Vollmacht vorgenommen werden. Gerne stehen wir Ihnen zu diesbezüglichen Fragen auch telefonisch zur Verfügung.
Der Notarbesuch ist auch während der Ausgangsbeschränkung erlaubt und stellt einen triftigen Grund i.S.d. Allgemeinverfügung zur Ausgangssperre dar.
Wir achten auf Hygiene und bitten um Verständnis, dass wir vorübergehend auf Händeschütteln verzichten. In unseren Amtsräumen stellen wir gerne Desinfektionsmittel zur Verfügung.
Aufgrund der außergewöhnlichen Situation kann es auch zu längeren Wartezeiten vor Ort oder bei der telefonischen Kontaktaufnahme kommen. Dies bitten wir zu entschuldigen!
Bleiben Sie gesund!